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Gebrauchsanweisung für einen Notausgang über der Tragfläche eines Airbus A320
Die Gebrauchsanleitung - auch Gebrauchsanweisung, Bedienungsanweisung oder Betriebsanleitung - ist das Mittel zum Übertragen von Information an die Benutzer eines Produktes, wie sie das korrekt und sicher verwenden. Dazu sind die technischen Zusammenhänge in verständliche Worte gefasst, damit ein Anwender es auch ohne Vorwissen ohne Gefahr benutzen kann. Als Kommunikationsmittel können Kombinationen aus Wörtern, Zeichen, Symbolen, Plänen, Illustrationen, hörbaren oder sichtbaren Informationen dienen. Abhängig von der Produkteigenart, der Komplexität, dem Risiko bei falscher Anwendung und den gesetzlichen Anforderungen darf die Information auf dem Produkt selbst, auf seiner Verpackung oder in begleitenden Unterlagen (meist die Betriebsanleitung) mitgeliefert werden. Das kann auch in Kombination geschehen, zum Beispiel Handbuch, CD-ROM und Videokassette oder Warnhinweise auf der Maschine (Gefahrensymbole) und eine gedruckte Betriebsanleitung (mit denselben Warnhinweisen). Bei einfachen Produkten darf die Gebrauchsanleitung auch auf der Verpackung aufgedruckt sein. Laut Gesetz ist die Bedienungsanleitung notwendiger Produktbestandteil und mitzuliefern. Insofern berechtigen fehlerhafte oder unverständliche Gebrauchsanleitungen u. U. zur Wandelung oder Minderung (siehe Kaufvertrag). Darüber hinaus sind sie im Sinne der Produkthaftung durch den Inhalt juristisch verbindlich und können bei Folgeschäden durch Fehlbedienung entscheidend für die juristische Bewertung der Haftungsfrage sein. Grundsätzlich gehören Betriebs-, Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen alle zum Oberbegriff der Benutzer- oder Produktinformation oder allgemeiner zur technischen Dokumentation. Technische Redakteure verfassen sie; ihre größte Herausforderung: die Anwendung des Produktes in leicht verständlicher Art zu beschreiben und gleichzeitig den gesetzlichen Forderungen zu genügen. Die Betriebsanleitung umfasst den gesamten Lebenszyklus des Produkts (Aufbau, Einrichtung, Bedienung, Wartung, evtl. auch Beseitigung); die Bedienungsanleitung beschreibt nur die Bedienung. Allerdings sollte solch eine Bedienungsanleitung nicht Bedienungsanweisung genannt werden, denn nur Arbeitgeber können Anweisungen geben (vgl. Direktionsrecht) oder Berufsgenossenschaften können überbetriebliche „Anweisungen“ geben. Im Sinne der Benutzerfreundlichkeit kann man auch überlegen, dass niemand das Produkt sklavisch bedienen, sondern möglichst komfortabel und sicher benutzen können soll, was eher zum Begriff Benutzungs-, Benutzer- oder eben Gebrauchsanleitung führt. Der juristische Sprachgebrauch weicht von dem in der anwendenden Industrie ab: Die genannten Dokumente zählen hier zu den Instruktionen. Dokumentation im engeren juristischen Sinn umfasst dagegen nur Protokolle und Belege zum Werdegang eines Produktes, also über Entwicklung, Produktion, Prüfung, Auslieferung(sweg). Als Teil von Buchtiteln steht der Begriff Bedienungsanleitung allgemein für Hilfe oder Handreichung. Beispiele: Bedienungsanleitung für das Raumschiff Erde (Fuller) oder Bedienungsanleitung Kind (Seemann, Seemann). Die Wörter Betriebsanleitung und Bedienungsanleitungen sollten nicht synonymisch verwendet werden. Eine Betriebsanleitung beschreibt alle Aufgaben, die mit dem Gerät verbunden sind (s. o. Wartung, Entsorgung usw.), eine Bedienungsanleitung beschreibt jedoch nur, wie das Gerät verwendet werden sollte. Literatur
WeblinksSiehe auch: Gebrauchstext, Sicherheitshinweis, Produkthaftungsgesetz, Tutorial, Video-Anleitung |
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