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Deutschösterreich (auch Deutsch-Österreich) war in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie eine inoffizielle Bezeichnung der mehrheitlich deutschsprachigen Gebiete Cisleithaniens. Mit der Niederlage und dem militärischen Zusammenbruch Österreich-Ungarns am Ende des Ersten Weltkrieges im Oktober 1918 endete das Reich der Habsburger. Der Vielvölkerstaat wurde nicht formell aufgelöst, sondern auf seinem Territorium gründeten sich die neuen souveränen Staaten Deutschösterreich und Tschechoslowakei; Ungarn blieb (mit dem Zwischenspiel einer Räterepublik) als Königreich ohne König mit einem Drittel seiner früheren Fläche erhalten. Weitere Gebiete gingen an Italien, den neuen Staat der Serben, Kroaten und Slowenen, Rumänien und das aus Teilen Altösterreichs, des Deutschen Reiches und Russlands wieder gebildete Polen. Die bisherigen Abgeordneten aus den deutschen Siedlungsgebieten Altösterreichs traten am 21. Oktober 1918 als erstes Parlament des neuen Staates zusammen und wählten am 30. Oktober 1918 die erste demokratische Regierung. Am 12. November 1918 beschlossen sie die republikanische Staatsform. Gemäß Artikel 2 des Gesetzes sollte das Land Teil der deutschen Republik (vgl. Weimarer Republik) sein. Kurz darauf definierten sie die Gebietsansprüche Deutschösterreichs. Die Siegermächte des Ersten Weltkrieges akzeptierten mit dem Vertrag von Saint-Germain (1919) die gewählte Staatsform, nicht aber den Staatsnamen „Deutschösterreich“ und einen beträchtlichen Teil der Gebietsansprüche sowie insbesondere nicht den Anschluss an das Deutsche Reich.
Proklamation des Staates DeutschösterreichNach dem Kaiserlichen Manifest vom 16. Oktober 1918 (Österreich soll […] zu einem Bundesstaate werden, in dem jeder Volksstamm auf seinem Siedlungsgebiete sein eigenes staatliches Gemeinwesen bildet) berichtet die Wiener Polizeidirektion am 18. Oktober 1918:
Am 21. Oktober 1918 traten die zuletzt 1911 gewählten deutschen Reichsratsabgeordneten im niederösterreichischen Landhaus in Wien als „Provisorische Nationalversammlung des selbständigen deutsch-österreichischen Staates“ zusammen. Zu dieser konstituierenden Sitzung kamen von den insgesamt 516 Reichsratsabgeordneten alle 208 Vertreter der überwiegend deutschsprachigen Gebiete Altösterreichs zusammen.[2] Es handelte sich um 65 christlichsoziale und 37 sozialdemokratische Abgeordnete sowie 106 Vertreter deutschnationaler und liberaler Gruppierungen.[3] Zu Präsidenten der Versammlung wurden Franz Dinghofer (Deutschnationale Bewegung), Jodok Fink (Christlichsoziale Partei) und Karl Seitz (Sozialdemokratische Arbeiterpartei) gewählt.[4] Karl Seitz, in den Gründungsjahren der Republik Staatsoberhaupt, erklärte nach seiner Wahl: Wir legen heute den Grundstein für ein neues Deutschösterreich. Dieses neue Deutschösterreich wird errichtet werden nach dem Willen des deutschen Volkes.[5] Speziell die Sozialdemokraten und die Großdeutschen verbanden damals mit dem Begriff „Österreich“ den vergangenen Vielvölkerstaat der Habsburgermonarchie. Karl Renner hatte daher in seinem im Oktober 1918 entstandenen, vor der Beschlussfassung mehrfach geänderten Entwurf zur provisorischen Verfassung den neuen Staat als Südostdeutschland bezeichnet.[6] Auch Vorschläge wie „Hochdeutschland“, „Deutsches Bergreich“, „Donau-Germanien“, „Ostsass“, „Ostdeutscher Bund“, „Deutschmark“, „Teutheim“, „Treuland“, „Friedeland“ oder „Deutsches Friedland“ waren als Vorschläge in Umlauf.[7] Schließlich setzten sich jedoch die christlichsozialen Politiker durch, die den Österreich-Begriff nicht völlig aufgeben wollten. Von der Provisorischen Nationalversammlung wurden:
Parallel dazu organisierten sich die anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Doppelmonarchie. Am 24. Oktober erklärten galizische Politiker, ein gemeinsames Parlament in Wien sei ab sofort sinnlos. Tschechische Politiker gründeten am 28. Oktober 1918 die Tschechoslowakische Republik, Kroatien, Serbien und Slowenien bildeten am 29. Oktober das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Königreich Jugoslawien). Am 31. Oktober erklärte das Königreich Ungarn die Realunion mit Österreich für beendet. Am 30. Oktober wählte die Provisorische Nationalversammlung unter Vorsitz von Karl Seitz die erste Staatsregierung. Staatskanzler der Konzentrationsregierung aus Sozialdemokraten, Christlichsozialen und Großdeutschen wurde der Sozialdemokrat Karl Renner. Gleichzeitig amtierte in den ersten Novembertagen 1918 noch die kaiserlich-königliche Regierung Heinrich Lammasch, deren Zuständigkeitsbereich sich innerhalb einer Woche von ganz Cisleithanien auf das verkleinerte neue Österreich reduziert hatte. Sie administrierte die Auflösung des früheren Staatsgebietes, soweit sie von Wien aus zu beeinflussen war, und übergab ihre Agenden sukzessive der neuen Regierung. Der neue Staat hatte seine Staatsform vorerst offen gelassen. Sozialdemokraten plädierten für die Republik, die Christlichsozialen konnten sich den Kaiser vorerst noch als „lebenslänglichen Volksanwalt“, wie Ignaz Seipel die Funktion in einem Zeitungsbeitrag beschrieb, vorstellen. Letztlich nahmen auch die Christlichsozialen von monarchischen Staatsformen Abstand. Ihre Spitzenpolitiker arbeiteten gemeinsam mit Karl Renner und Vertretern der wenige Stunden später entlassenen k.k. Regierung an der Erklärung, die der zur vollständigen Abdankung nicht bereite Kaiser abgeben sollte, um einen Konflikt des Monarchen mit den Repräsentanten des republikanischen Staates zu vermeiden. Am 11. November 1918 unterzeichnete Kaiser Karl I. in Schloss Schönbrunn die so genannte Verzichtserklärung. Die Schlüsselsätze dieser Erklärung lauteten:
In der Erklärung enthob der Kaiser von Österreich weiters seine Regierung ihres Amtes; noch am gleichen Abend übersiedelte er nach Eckartsau in den Donauauen, in ein Schloss im Privateigentum der Habsburgischen Familienstiftung. Zu diesem Zeitpunkt war für den 12. November von den neuen Politikern längst die Ausrufung der Republik vereinbart worden: Die Provisorische Nationalversammlung trat im bis dahin dem – sich am gleichen Tag de facto selbst auflösenden – Reichsrat unterstehenden Parlamentsgebäude zusammen und beschloss mit nur zwei Gegenstimmen das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich.[9] Die ersten beiden Artikel lauteten:
Gebietsansprüche DeutschösterreichsDie Provisorische Nationalversammlung erhob Anspruch auf „die Gebietshoheit über das geschlossene Siedlungsgebiet der Deutschen innerhalb der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“. Die proklamierte Republik umfasste 118.311 km² und 10,37 Mio. Einwohner, bestehend aus:
Auf Deutsch-Westungarn (später Burgenland) wurde im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes der Völker politisch, nicht aber rechtlich Anspruch erhoben. Der rechtliche Anspruch Österreichs entstand erst im Oktober 1919 mit dem Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye und wurde 1921 weitgehend eingelöst. Das Ende des Staatskonzepts DeutschösterreichEs stellte sich bereits im Frühjahr 1919 heraus, dass das Staatskonzept Deutschösterreichs nicht realisierbar war. Es gelang dem Kriegsverlierer Österreich nicht, all jene Gebiete des früheren kaiserlichen Österreich in einem Staat zusammenzufassen, auf die er Anspruch erhob. Südtirol, ab 3. November 1918 von Italien besetzt, wurde schließlich annektiert, die teils deutschsprachig besiedelten Gebiete Böhmens und Mährens waren von der Tschechoslowakei besetzt worden und fielen letztendlich ihr zu. Auch der Zusammenschluss mit der Weimarer Republik, der unter anderem unter Berufung auf das von US-Präsident Woodrow Wilson formulierte Selbstbestimmungsrecht der Völker angestrebt wurde, konnte nicht realisiert werden. Die am 16. Februar 1919 gewählte Konstituierende Nationalversammlung – 72 Sozialdemokraten, 69 Christlichsoziale, 26 Vertreter deutschnationaler Gruppierungen, 1 Tscheche, 1 bürgerlicher Demokrat, 1 Zionist – nahm daher von der ursprünglichen Absicht der provisorischen Verfassung Abstand, für die von Deutschen besiedelten Gebiete Tschechiens, deren Bewohner nicht mitwählen konnten, ernannte Volksvertreter einzusetzen. Dies hätte zu enormen außenpolitischen Problemen geführt.[10] Karl Renner rechnete am 5. März 1919 in der zweiten Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung vor, dass rund vier Millionen „unzweifelhaft deutsche Einwohner“, das seien „mehr als die ganze Schweiz Einwohner hat“, daran gehindert worden seien, das neue Parlament Deutschösterreichs mitzuwählen[11]; damit habe man „eine Teilung Deutschlands“ bewirkt. Im Einzelnen nannte der Staatskanzler: [12]
Am 10. September 1919 unterzeichnete Staatskanzler Renner den Vertrag von Saint-Germain (vgl. Pariser Vorortverträge), der als „Diktat der Siegermächte“ bezeichnet wurde. Mit der Ratifizierung des Vertrages durch die Nationalversammlung am 21. Oktober wurde der Name des Landes gemäß den Vertragsbestimmungen von Staat Deutschösterreich auf Republik Österreich geändert. Die Bestrebungen zum Zusammenschluss mit dem republikanischen Deutschen Reich wurden durch entsprechende Artikel sowohl im Vertrag von Saint-Germain für Österreich (Artikel 88: „Die Unabhängigkeit Österreichs ist unabänderlich, es sei denn, daß der Rat des Völkerbundes einer Abänderung zustimmt. […]“, vgl. Anschlussverbot) wie auch im Versailler Vertrag für das Deutsche Reich (Artikel 80: „Deutschland erkennt die Unabhängigkeit Österreichs innerhalb der durch Vertrag zwischen diesem Staate und den alliierten und assoziierten Hauptmächten festzusetzenden Grenzen an und verpflichtet sich, sie unbedingt zu achten […]“) obsolet. Die Siegermächte des „Großen Krieges” wollten damit ein neues übermächtiges Deutschland verhindern. Abgesehen von den nicht erreichten Zielen wurden im Friedensvertrag die Kärntner Gebiete Mießtal und Unterdrauburg Slowenien und das seit November 1918 von Italien besetzte Kanaltal mit Tarvis Italien zugesprochen, Feldsberg und Gmünd-Böhmzeil in Niederösterreich der Tschechoslowakei. Die Untersteiermark, der südlichste Teil der historischen Steiermark, wurde Ende Oktober 1918 dem neu entstandenen Slowenien angeschlossen. Andererseits wurde im Vertrag Deutsch-Westungarn Österreich zugesprochen und im Herbst 1921 angeschlossen; das Gebiet von Ödenburg, natürliche Hauptstadt des Gebiets, blieb auf Grund einer von Ungarn nachträglich erreichten, nicht einwandfreien Volksabstimmung (14. Dezember 1921) bei Ungarn. Karl Renner verfasste 1920 eine Hymne, Deutschösterreich, du herrliches Land, die den nicht mehr staatsoffiziellen Landesnamen enthielt. Die Komposition wurde allerdings nie offiziell zur Nationalhymne erklärt. Die Sozialdemokratische Arbeiter-Partei Deutschösterreichs änderte hingegen ihren Namen nicht. Siehe auchLiteratur
Einzelnachweise
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